VERFÜGUNGSFONDS

Gestalten Sie Echzell und Gettenau aktiv mit
und lassen Sie sich Ihr Projekt in der Innenstadt fördern!

Was sind die Ziele des Verfügungsfonds?

Der Verfügungsfonds verfolgt das Ziel, die Attraktivität des Ortskerns von Echzell und Gettenau zu steigern und das Engagement der lokalen Akteure zu fördern. Dabei sollen bestehende Strukturen unterstützt und weiterentwickelt werden, um das Zentrum langfristig zu beleben.


Was wird gefördert?

Der Verfügungsfonds fördert unterschiedlichste kleine bis mittlere Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt. Dabei kann es sich sowohl um investive als auch um investitionsvorbereitende oder nichtinvestive Maßnahmen handeln.

Zu investiven Maßnahmen zählen Investitionen in den öffentlichen Raum wie z.B. Möblierung, Kunst oder Begrünung. Investitionsvorbereitende Maßnahmen können beispielsweise Konzepte, Beratungsleistungen oder Planungen sein, die eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt unterstützen. Unter nichtinvestive Maßnahmen fallen unter anderem Werbung, Printmedien und Kommunikation, mit denen eine Attraktivitätssteigerung der Innenstadt verfolgt wird.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.


Wer kann einen Antrag stellen? 

Jede natürliche oder juristische Person kann einen Antrag stellen, dazu gehören zum Beispiel Akteure der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- oder Immobilieneigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen aber auch Privatpersonen.


Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Bei investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen setzt sich die Förderung zur einen Hälfte aus Städtebauförderungsmitteln (aufgeteilt in Mittel des Bundes, des Landes Hessen und der Gemeinde Echzell) und zur anderen Hälfte aus weiteren kommunalen Mitteln zusammen.

GEBIETSKULISSE

WIE FUNKTIONIERT ES?

Zur Beantragung einer Förderung aus dem Verfügungsfonds müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Die Maßnahme muss innerhalb des festgelegten räumlichen Geltungsbereichs des Fördergebiets durchgeführt werden
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein
  • Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen
  • Darüber hinaus können zusätzliche Bedingungen, wie in etwa ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit, für die Förderung relevant sein
  1. Informieren Sie sich mit Hilfe der Richtlinie über den Verfügungsfonds
  2. Füllen Sie anschließend das Antragsformular aus und senden Sie es an die Gemeinde Echzell


Gemeinde Echzell

Der Gemeindevorstand  
Lindenstr. 9
61209 Echzell

Gemeinde Echzell

Lindenstraße 9
61209 Echzell

www.echzell.de

Frau Zastrow
Tel.: +49 6008 9120-10
E-Mail: d.zastrow@echzell.de

UmbauStadt PartGmbB

Rendeler Str. 11 A
60385 Frankfurt am Main

www.umbaustadt.de

Eva Buck
Tel.: +49 69 42602606
E-Mail: buck@umbaustadt.de

Martin Fladt
Tel.: +49 69 42602606
E-Mail: fladt@umbaustadt.de

DSK GmbH (Büro RheinMain)

Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

www.dsk-gmbh.de

Anna Jakobi
Tel.: 49 611 3411-3233
E-Mail: anna.jakobi@dsk-gmbh.de

Jasmin Henkel
Tel.: 49 611 3411-3125
E-Mail: jasmin.henkel@dsk-gmbh.de