ANREIZPROGRAMM

Ab sofort fördert die Gemeinde Echzell bauliche Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung des Ortsbildes sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen. Möglich macht dies das Anreizprogramm, das als Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ von der Gemeinde Echzell beschlossen wurde und durch Fördergelder des Bundes und des Landes unterstützt wird.

Das Anreizprogramm dient als Instrument zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Bevölkerung bei der aktiven Umsetzung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“. Der Grundgedanke und Ziel des Anreizprogramms ist es, das Ortsbild sichtbar zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Gefördert werden (bauliche) Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereich entspricht dabei dem Fördergebiet „Echzell und Echzell-Gettenau”.

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) eines im Geltungsbereich gelegenen Grundstücks.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Mit dem Anreizprogramm können zum einen bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden sowie zum anderen Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen gefördert werden.

Bei baulichen Modernisierungsmaßnahmen zielt die Förderung vorrangig auf die Verbesserungen des für die Öffentlichkeit sichtbaren Raums ab. Bei der Gestaltung von Freiflächen sind Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung förderfähig, die im öffentlichen Interesse stehen.
Bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden

Gefördert werden können bauliche Maßnahmen mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, insbesondere Fassadensanierungen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Instandsetzung, Sanierung, Dämmung und Umgestaltung von Fassaden und Dächern,

     als untergeordenete Bestandteile dazu

      • Instandsetzung und Dämmung von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Toren
      • funktionsgerechte und gestalterische Anpassung von Baukonstruktionen und Grundrissen
      • Maßnahmen, die der Herstellung von Barrierefreiheit in und zu Gebäuden und damit der Erreichbarkeit dienen,
      • Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Aufwertung oder Nutzbarmachung von Ladenlokalen (auch Leerständen)

Förderung bis zu 25 % der förderfähigen Kosten
max. 20.000 € (brutto)

Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen

Gefördert werden können Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz, insbesondere der Energieeinsparung, des Regenwassermanagements, der Entsiegelung und Begrünung.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Bodenentsiegelung für Vegetationsflächen
  • Hofbegrünung
  • Bodenentsiegelung für Wasserflächen
  • Als untergeordnete Bestandteile umfassender Flächengestaltungen: Maßnahmen, die der Herstellung von Barrierefreiheit in und zu Gebäuden und damit der Erreichbarkeit dienen

Förderung bis zu 85% der förderfähigen Kosten
max. 20.000 €
(brutto)

WIE FUNKTIONIERT ES?

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch. 

Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich gerne an das Fördergebietsmanagement (UmbauStadt Part GmbB und DSK GmbH):

Martin Fladt | fladt@umbaustadt.de | +49 69 4260 2606

Anna Jakobi | anna.jakobi@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3233

 

Außerdem können Sie sich auch im Projektbüro vor Ort (Schulstraße 4, im 1. OG) beraten lassen. Die kommenden Beratungstermine finden Sie hier.

Laden Sie sich das Antragsformular für bauliche Modernisierungsmaßnahmen und/oder das Antragsformular für Freiflächen herunter und füllen dieses digital oder händisch aus.

Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:

  • Antragsformular
  • Eigentumsnachweis bzw. Erbbauvertrag
  • Fotos des aktuellen Zustands
  • Kostenschätzung pro Gewerk mit Vorlage des/der zur Ausführung vorgesehenen Angebote/s oder des Kostenvoranschlages. Holen Sie sich dafür mindestens drei Vergleichsangebote von entsprechenden Fachbetrieben ein.
  • Sofern erforderlich Baugenehmigung bzw. denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde Echzell

Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
Lindenstr. 9
61209 Echzell

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Fördergebietsmanagement. Anschließend entscheiden die Lenkungsgruppe und der Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell gemeinsam über die Bewilligung.

Wurde Ihr Antrag bewilligt, können Sie die Fördervereinbarung mit der Gemeinde abschließen. Erst anschließend dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind mind. drei Vergleichsangebote einzuholen.

Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung des RiLiSE beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.

Nach Beendigung der Maßnahme wird die Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen von der Gemeinde oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.

Bitte dokumentieren Sie den Fortgang und das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Maßnahme bzw. Umgestaltung und stellen die Kosten zusammen, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet. Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.

Im Anschluss wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

Gemeinde Echzell

Lindenstraße 9
61209 Echzell

www.echzell.de

Frau Zastrow
Tel.: +49 6008 9120-10
E-Mail: d.zastrow@echzell.de

UmbauStadt PartGmbB

Rendeler Str. 11 A
60385 Frankfurt am Main

www.umbaustadt.de

Eva Buck
Tel.: +49 69 42602606
E-Mail: buck@umbaustadt.de

Martin Fladt
Tel.: +49 69 42602606
E-Mail: fladt@umbaustadt.de

DSK GmbH (Büro RheinMain)

Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

www.dsk-gmbh.de

Anna Jakobi
Tel.: 49 611 3411-3233
E-Mail: anna.jakobi@dsk-gmbh.de

Jasmin Henkel
Tel.: 49 611 3411-3125
E-Mail: jasmin.henkel@dsk-gmbh.de